PlusValía municipal - kommunale Wertzuwachssteuer

Bei jedem Verkauf (ebenso Erbschaft und Schenkung) partizipiert der Fiskus nicht nur am Gewinn in Form der Gewinnsteuer (Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn – bei Nichtresidenten 19 %, bei Residenten zwischen 19 % und 26 %), sondern auch in Form der Plusvalia (Wertzuwachssteuer), die den Gemeinden zusteht. Die Wertzuwachssteuer besteuert den Wertzuwachs von Grund und Boden (nicht der Baulichkeiten) seit dem letzten Veräußerungsvorgang. Grundlagen sind der Katasterwert, ein gemeindlicher Koeeffizient und die Haltedauer.

Plusvalia teilweise verfassungswidrig

Das Verfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 26.10.2021 die kommunale Wertzuwachssteuer (PlusValía municipal) für (teilweise) verfassungswidrig erklärt.

In Kürze folgen weitere Informationen, wie zukünftig mit der PlusValía municipal zu verfahren ist.