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Das können wir für Sie tun

Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Spanien gilt es, die landespezifischen Bestimmungen zu beachten, um einerseits den rechtlichen Anforderungen voll und ganz zu genügen und andererseits die steuerlichen Vorteile in vollem Umfang zu nutzen.

MALLORCA ruft arbeitet in sämtlichen steuerlichen und rechtlichen Fragen mit ausgewählten Gestorien, Anwaltskanzleien und Notaren zusammen, die sich auf Immobilienrecht und insbesondere auf den Verkauf und Erwerb von Immobilien in Spanien durch Nicht-Residenten spezialisiert haben und Sie in Ihrer Muttersprache kompetent beraten und betreuen.

Folgende Dienstleistungen können wir Ihnen diesbezüglich anbieten:

- Beantragung von N.I.E. Nummern (siehe auch N.I.E. - Número de Identidad de Extranjero)
- Beschaffung von Katasteramtsauszügen und Grundbuchauszügen
- Prüfung der zum Kauf erforderlichen Dokumente und Unterlagen
- Legalitätsprüfung (Due Diligence)
- Legalisierungen
- Ermittlung der zu zahlenden Steuern
- Ermittlung der Kauf- und Verkaufsnebenkosten
- Erstellung von Energieeffizientsgutachten
- Erstellung der Wohnbarkeitsbescheinigung (cédula de habitabilidad)
- Unterstützung in Finanzierungsangelegenheiten
- Beantragung und Übernahme von Vollmachten
- Unterstützung bei der Beantragung von Lizenzen für die Ferienvermietung
- Vermittlung von Architekturleistungen und Begleitung dieser
- Begleitung zu Terminen bei Banken, Anwälten, Gestorien und zum Notar
- Vermittlung von zuverlässigen und günstigen Handwerkern

Lassen Sie sich von uns beraten.
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Ermittlung der Kauf-/Verkaufsnebenkosten

Beim Erwerb, Besitz und Verkauf einer Immobilie partizipiert auf Mallorca immer auch der lokale Fiskus. Grunderwerbssteuer, Wertzuwachssteuer (PlusValía), Beurkundungs-/ Stempelsteuer, Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn, der 3 %-ige Steuereinbehalt, Steuern auf den Eigennutzungsvorteil, Erbschafts- und Schenkungssteuer – das sind Steuern, die es zu beachten gilt.

Doch allein mit den Steuern ist es beim Immobilienkauf auf Mallorca nicht getan. Es gilt, weitere Kaufnebenkosten zu berücksichtigen, die mit etwa 1 % bis 2 % der Kaufsumme zu Buche schlagen: die Gebühren des beurkundenden Notars, die Kosten für die Eintragung ins Grundbuch, die Gebühren für die Gestoria, die den Verkehr mit dem Grundbuchamt und mit Banken erledigt und schließlich die Kosten eines Rechtsanwalts, der möglicherweise in den Kaufvorgang eingeschaltet ist.

Wir sagen Ihnen vor dem Kauf oder Verkauf mit welchen zusätzlichen Kosten Sie zu rechnen haben.
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N.I.E. - Número de Identidad de Extranjero

Was ist eine N.I.E.-Nummer?

N.I.E. ist eine Abkürzung für Número de Identidad de Extranjero und bedeutet Identifikationsnummer für Ausländer (oder Ausländer-Identifikationsnummer).
Die NIE ist Ihre multifunktionale Identifikations- und Steuernummer in Spanien.
Die NIE ist unbegrenzt gültig, persönlich, nicht übertragbar und wird im spanischen Ausländerzentralregister von der Generaldirektion der Polizei und der Guardia Civil eingetragen. Die NIE dient Personen, die keine spanischen Staatsangehörige sind zugleich als Steuernummer (Número de Identificación Fiscal - NIF).
Die NIE ist bei jeglicher Kommunikation mit spanischen Behörden immer anzugeben.

Wer braucht in Spanien eine NIE?
  • Jeder Ausländer, der in Spanien ansässig wird, benötigt für steuerliche Belange eine NIE-Nummer.
  • Jeder nicht ansässige Ausländer, der Eigentum in Spanien erwirbt.
  • Jeder, der in Spanien studieren, arbeiten oder ein Unternehmen gründen möchte.
Ab wann brauchen Sie eine NIE-Nummer beim Immobilienkauf?

Wenn Sie auf Mallorca oder dem spanischen Festland Eigentum erwerben wollen, brauchen Sie spätestens bis zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Notar eine NIE-Nummer. In Spanien wird dieser notarielle Kaufvertrag als escritura bezeichnet.

  • Um Ihre NIE-Nummer rechtzeitig für die escritura zu erhalten, wenn Sie diese in Spanien selbst beantragen wollen, müssen Sie sich einen Termin beim zuständigen Ausländeramt (Oficina de Extranjería) besorgen. Hierbei ist zu beachten, dass - vor allem während der Sommermonate auf Mallorca - der nächstmögliche freie Termin durchaus erst in einigen Wochen zur Verfügung stehen kann.
  • Wenn Sie den Antrag über ein Konsulat ausserhalb Spaniens vornehmen wolllen, sollten Sie dies mindestens 3-4 Wochen vorher tun, denn die Dauer ab Antragstellung beläuft sich auf mindestens 10-14 Tage.

Wie lange es tatsächlich dauert, hängt davon ab, wo und zu welcher Zeit im Jahr Sie den Antrag stellen. Es kann sein, dass Sie Ihre NIE-Nummer in Spanien noch am selben Tag des Termins persönlich bekommen, es kann aber auch ein paar Tage dauern.
Planen Sie auf jeden Fall genügend Zeit ein!

Die spanische NIE-Nummer kann auf drei Arten beantragt werden:
  • Persönlicher Antrag in Spanien
  • Persönlicher Antrag über ein spanisches Konsulat im Ausland
  • Antrag über einen Vertreter/Bevollmächtigten in Spanien

MALLORCA ruft nimmt Ihnen die komplette Arbeit bei der Beschaffung der N.I.E. ab. Von der Reservierung des Termins bis zum Gang zum zuständigen Ausländeramt (Oficina de Extranjería) in Palma kümmern wir uns um alle Formalitäten.

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Beantragung und Übernahme von Vollmachten

Wenn Sie zum Notaartermin nicht persönlich vor Ort sein können, übernehmen wir für Sie die Beantragung einer Vollmacht bei einem spanischen Notar. Hierbei können Sie eine vertrauenswürdige Person bestimmen, die Anwältin unserer Gestoria oder uns als Bevollmächtigte wählen. Wir begleiten treuhänderich den Kauf-/Verkaufsprozess bis zum Notartermin und zur Zahlung der Kaufsumme und der Steuern.

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Energieausweis für bestehende Gebäude und Neubauten

Ein Gastbeitrag von Dominic Knebel / Arquitecto Técnico (PM01536)

Am 5. April 2013 wurde in Spanien das neue Gebäude-Energieeffizienz Gesetz verabschiedet (RD 235/2013) - ein Gesetz, das es in Deutschland schon seit längerem gibt. Seit dem 1. Juni 2013 müssen sowohl alle Neubauten als auch alle Immobilien, die verkauft oder vermietet werden, einen Energieausweis schon bei der Anzeige vorzeigen können.
Dieser Ausweis bescheinigt der Immobilie eine Note von "A - sehr effizient" bis "G - sehr ineffizient" für die CO₂ Werte, die ausgestoßen werden. Auf diesem Weg wird man die Energieeffizienz der verschiedenen Gebäude nicht nur auf den ersten Blick sehen, sondern auch vergleichen können. Es kommt somit zusätzlich noch ein weiteres Miet- bzw. Kaufargument hinzu.

Der Besitzer der Immobilie ist der Verantwortliche für die Beauftragung sowie für die angemessene Bereithaltung des Zertifikates. Dieses hat eine maximale Gültigkeit von bis zu zehn Jahren und kann jederzeit vom Besitzer aktualisiert werden, wenn erforderlich. Außerdem ist der Besitzer verantwortlich, das Zertifikat bei der zuständigen Landesbehörde registrieren zu lassen (Dirección General de Industria y Energía).

Als Technischer Architekt (Bauingenieur laut Deutschem Gesetz) und Experte für Energieeffizienz konzentriert sich meine Arbeit in erster Linie auf die Erstellung von Energieausweisen für bestehende Gebäude. Wenn man sich die Statistiken anschaut, aus denen hervorgeht, dass 40% der Energie in Europa in unseren Gebäuden verbraucht wird, erklärt sich, weshalb dieses Thema immer mehr zu einer wirtschaftlichen Notwendigkeit wird. Auf Grund dieser Erkenntnisse wird der Energieausweis immer zusammen mit Verbesserungsvorschlägen ausgearbeitet, um somit zukünftig nicht nur Energie einsparen zu können, sondern auch wirtschaftlich besser dazustehen.

Weitere Informationen zu meinen Leistungen finden Sie auch unter www.art-dominicknebel.com.

Bei der Beschaffung des Energieausweises ist Ihnen MALLORCA ruft in Zusammenarbeit mit Dominic Knebel gerne behilflich. Kontaktieren Sie uns über unser Kontakt-Formular unten.

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Der MALLORCA ruft - Kalender 2022

Laden Sie sich hier den neuen MALLORCA ruft - Kalender 2022 als Selfhtml PDF herunter.

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Spanien: +34 686 349 760
Deutschland: +49 160 979 25 000

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